« zurück zur Suche
Urteil Feuchter Mieterkeller in Einfamilienhaus
Schlagworte
Feuchter Mieterkeller in Einfamilienhaus; Mangelbeseitigungsanspruch
Leitsatz
Die Nutzung eines unmittelbar an die Wohnräume (vermietete Doppelhaushälfte) angegliederten Kellers dient - anders als bei einer Mietwohnung mit einem dezentralen Keller (-Verschlag) - zumindest auch der Lagerung von Lebensmitteln, Kleidungsstücken und dem Waschen und Trocknen von Wäsche. Diese vertragsgemäße Nutzungsmöglichkeit ist daher nur durch einen trockenen Keller möglich.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat