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Urteil Ersetzende Entscheidung


Schlagworte

Ersetzende Entscheidung; Negativbeschluss; Gestaltungsklage

Leitsätze

1. Wird ein Negativbeschluss der Wohnungseigentümer angefochten, ist die Klage unbegründet, wenn die Wohnungseigentümer auch eine andere Alternative hätten beschließen können, also das Ermessen hinsichtlich einer positiven Entschließung nicht auf Null reduziert war.

2. Die Zulässigkeit einer Gestaltungsklage nach § 21 Abs. 8 WEG setzt die Vorbefassung der Eigentümerversammlung gerade mit dem erstrebten Ersetzungsantrag und nur mit diesem voraus. Es reicht nicht, wenn er nur Teil eines Gesamtpaketes war, dessen Ersetzung aber nicht insgesamt verlangt wird (vgl. BGH, GE 2010, 552).

(Leitsätze der Redaktion)

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