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Urteil Einstweilige Verfügung wegen Besitzstörung
Schlagworte
Einstweilige Verfügung wegen Besitzstörung; verbotene Eigenmacht
Leitsatz
Baut der Vermieter ohne den Willen des Mieters in der Wohnung unterhalb der Decke ein Abwasserrohr ein, kann der Mieter im Wege der einstweiligen Verfügung Entfernung verlangen. Ob der Mieter schuldrechtlich zur Duldung verpflichtet ist, ist in dem Verfügungsverfahren nicht zu prüfen.
(Leitsatz der Redaktion)
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