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Urteil Einstweilige Verfügung wegen Besitzstörung


Schlagworte

Einstweilige Verfügung wegen Besitzstörung; verbotene Eigenmacht

Leitsatz

Baut der Vermieter ohne den Willen des Mieters in der Wohnung unterhalb der Decke ein Abwasserrohr ein, kann der Mieter im Wege der einstweiligen Verfügung Entfernung verlangen. Ob der Mieter schuldrechtlich zur Duldung verpflichtet ist, ist in dem Verfügungsverfahren nicht zu prüfen.

(Leitsatz der Redaktion)

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