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Urteil Einstweilige Verfügung auf Gerüstabbau


Schlagworte

Einstweilige Verfügung auf Gerüstabbau; Besitzschutzanspruch; Ankündigungspflicht des Vermieters für Instandsetzungs- bzw. Modernisierungsarbeiten

Leitsatz

Eine Besitzstörung des Vermieters liegt vor, wenn er ohne Ankündigung zur Durchführung von Instandsetzungs- bzw. Modernisierungsarbeiten ein Gerüst errichten lässt, durch das die Sicht aus der Mietwohnung erheblich behindert wird und eine Verschattung der Wohnung sowie eine erhöhte Einbruchsgefahr und auch die Einsichtsmöglichkeit in die Wohnung durch die mit dem Aufbau beschäftigten Arbeiter entsteht.

(Leitsatz der Redaktion)

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