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Urteil „Einsperren” einer Beauftragten des Vermieters als Kündigungsgrund


Schlagworte

„Einsperren” einer Beauftragten des Vermieters als Kündigungsgrund

Leitsatz

Eine fristgerechte Kündigung wegen erheblicher Pflichtverletzung ist begründet, wenn der Mieter eine Beauftragte des Vermieters, die ihn in seiner Wohnung zur Klärung von Streitigkeiten aufgesucht hatte, gewaltsam am Verlassen der Wohnung hindert.

(Leitsatz der Redaktion)

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