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Urteil Einsichtsrecht in Verbrauchsdaten der anderen Mieter
Schlagworte
Einsichtsrecht in Verbrauchsdaten der anderen Mieter
Leitsatz
Gegenüber der Nachforderung des Vermieters aus einer verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung kann der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, solange ihm nicht Einsicht in die Verbrauchswerte der anderen Mieter gewährt wird.
(Leitsatz der Redaktion)
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