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Urteil Einsichtsrecht des Mieters in Abrechnungen bei Wärmecontracting
Schlagworte
Einsichtsrecht des Mieters in Abrechnungen bei Wärmecontracting; Rechnungen von Vorlieferanten
Leitsatz
Der Vermieter, der einen Wärmelieferungsvertrag mit einem Contractor abgeschlossen hat, ist dem Mieter gegenüber nicht zur Vorlage der dem Contractor von dessen Vorlieferanten ausgestellten Rechnung verpflichtet (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 22. November 2011 - VIII ZR 38/11, GE 2012, 825 = WuM 2012, 276).
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