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Urteil Einrede gegen Sicherungsgrundschuld wegen fehlender Valutierung des Darlehens


Schlagworte

Einrede gegen Sicherungsgrundschuld wegen fehlender Valutierung des Darlehens; gutgläubiger Erwerb der Sicherungsgrundschuld und Folge weiterer Abtretung

Leitsätze

Ist eine Sicherungsgrundschuld, gegen die dem Eigentümer eine Einrede aufgrund des Sicherungsvertrags mit einem früheren Gläubiger zustand, vor dem für die Anwendbarkeit von § 1192 Abs. 1 a BGB maßgeblichen Stichtag von einem Dritten gutgläubig einredefrei erworben worden, führt eine weitere Abtretung an einen Dritten nach dem Stichtag nicht dazu, dass die Einrede wieder erhoben werden kann.

Sieht das Berufungsgericht eine von dem Gericht des ersten Rechtszuges getroffene entscheidungserhebliche Tatsachenfeststellung als verfahrensfehlerhaft an, weil die Vernehmung eines Zeugen unterblieben ist, so entfällt die Bindung an die Feststellung, und das Berufungsgericht hat nicht nur den Zeugen zu vernehmen, sondern alle erhobenen Beweise insgesamt selbst zu würdigen.

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