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Urteil Einheitlichen Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht


Schlagworte

Einheitlichen Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht

Leitsatz

Eine umfangreiche Vorplanung seitens der Veräußererseite reicht für sich allein nicht aus, um anzunehmen, dass der Erwerber das - im Zeitpunkt des Erwerbs noch unbebaute oder unsanierte - Grundstück im bebauten oder sanierten Zustand erwirbt. Hinzukommen muss, dass die auf der Veräußererseite handelnden Personen auch zur Veränderung des körperlichen Zustands des Grundstücks verpflichtet sind.

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