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Urteil Einheitlichen Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht
Schlagworte
Einheitlichen Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht
Leitsatz
Eine umfangreiche Vorplanung seitens der Veräußererseite reicht für sich allein nicht aus, um anzunehmen, dass der Erwerber das - im Zeitpunkt des Erwerbs noch unbebaute oder unsanierte - Grundstück im bebauten oder sanierten Zustand erwirbt. Hinzukommen muss, dass die auf der Veräußererseite handelnden Personen auch zur Veränderung des körperlichen Zustands des Grundstücks verpflichtet sind.
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