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Urteil Eingang der Annahmeerklärung bei Bauträgerverträgen binnen vier Wochen


Schlagworte

Eingang der Annahmeerklärung bei Bauträgerverträgen binnen vier Wochen; wesentliche Überschreitung der Annahmefrist im Bauträgervertrag; 4-Wochen-Frist; unzulässig lange Bindung an Angebot auf Abschluss eines Bauträgervertrages; Kauf einer Eigentumswohnung

Leitsätze

a) Auch bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Bauträgerverträgen kann der Eingang der Annahmeerklärung regelmäßig innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen erwartet werden (§ 147 Abs. 2 BGB; Fortführung von Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873).

b) Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen der den Abschluss eines Bauträgervertrags Antragende an sein Angebot länger als drei Monate gebunden ist, sind stets mit § 308 Nr. 1 BGB unvereinbar.

c) Die auf der Anwendung der bereicherungsrechtlichen Saldotheorie beruhende Zug-um-Zug-Verurteilung hindert nicht die Zuerkennung von Prozesszinsen.

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