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Urteil Durchsetzung von Modernisierungsmaßnahmen in Gewerberäumen durch einstweilige Verfügung
Schlagworte
Durchsetzung von Modernisierungsmaßnahmen in Gewerberäumen durch einstweilige Verfügung
Leitsatz
Der Vermieter kann seinen Anspruch auf Duldung rechtzeitig angekündigter Modernisierungsmaßnahmen in Gewerberäumen nach Beendigung des Mietverhältnisses auch im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen.
(Leitsatz der Redaktion)
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