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Urteil Durchsetzung von Modernisierungsmaßnahmen in Gewerberäumen durch einstweilige Verfügung


Schlagworte

Durchsetzung von Modernisierungsmaßnahmen in Gewerberäumen durch einstweilige Verfügung

Leitsatz

Der Vermieter kann seinen Anspruch auf Duldung rechtzeitig angekündigter Modernisierungsmaßnahmen in Gewerberäumen nach Beendigung des Mietverhältnisses auch im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen.

(Leitsatz der Redaktion)

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