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Urteil Drastische Meinungsäußerungen als Kündigungsgrund
Schlagworte
Drastische Meinungsäußerungen als Kündigungsgrund; Schmähkritik; Vermieterbeschimpfung
Leitsatz
Drastische Meinungsäußerungen rechtfertigen nur dann eine Kündigung, wenn sie offensichtlich falsch und deshalb als Schmähkritik einzuschätzen sind.
(Leitsatz der Redaktion)
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