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Urteil Billigkeit der Tarife der Berliner Wasserbetriebe
Schlagworte
Billigkeit der Tarife der Berliner Wasserbetriebe
Leitsätze
1. Die Tarife der Berliner Wasserbetriebe unterliegen der richterlichen Billigkeitskontrolle.
2. Jedenfalls im vorliegenden Fall ist nicht dargelegt, dass die BWB gegen zwingende betriebswirtschaftliche Grundsätze verstoßen hätten. Zweifel an der Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen, der Höhe der Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals sowie ein Interessenkonflikt für das Land Berlin (als Miteigentümer) bei der Genehmigung der Tarife sind bloße Spekulation und damit unerheblich.
(Leitsätze der Redaktion)
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