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Urteil Betriebskostenumlage im Gewerberaummietvertrag
Schlagworte
Betriebskostenumlage im Gewerberaummietvertrag; Umlage der Kosten der Wasserzähler (Grundkosten, Zählermiete) nach Fläche; Wasserkosten
Leitsatz
Die Umlage der - erst nach Mietvertragsabschluss entstandenen Kosten der Wasserzähler - hat im Gewerberaummietverhältnis auch dann nach der Fläche zu erfolgen, wenn im Mietvertrag die Umlage der Wasser- und Entwässerungskosten „nach Verbrauch" vereinbart war.
(Leitsatz der Redaktion)
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