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Urteil Beschädigtenversorgung
Schlagworte
Beschädigtenversorgung; Bindung der Sozialgerichte an die festgestellten Gesundheitsstörungen durch Freiheitsentziehung
Leitsatz
Bei der Beurteilung des Grades der MdE/des GdS sind die von dem Versorgungsträger als Schädigungsfolgen einer Freiheitsentziehung bestandskräftig anerkannten Gesundheitsstörungen zu berücksichtigen.
(Leitsatz der Redaktion)
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