« zurück zur Suche
Urteil Ausschlussgrund
Schlagworte
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Leistungsausschluss; Opferrente
Leitsatz
Der generelle Leistungsausschluss für eine sog. Opferrente gem. § 17 a Abs. 7 StrRehaG wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren gilt auch für die nachträgliche Aufhebung von Bewilligungsbescheiden für die Zukunft.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat