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Urteil Ausnahme von der Kostenbeteiligung durch Teilungserklärung
Schlagworte
Ausnahme von der Kostenbeteiligung durch Teilungserklärung; Wohngeld; Hausgeld; gesonderte Kostenbefreiung durch individuelle Verträge
Leitsatz
Nimmt die Teilungserklärung Wohnungseigentümer von der Kostenbeteiligung an bestimmten Betriebskosten aus, soweit eine gesonderte Veranlagung aufgrund individueller Verträge erfolgt, ist das vom Verwalter in Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen unmittelbar anzuwenden.
(Leitsatz der Redaktion)
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