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Urteil Auskunftspflichten des Insolvenzschuldners
Schlagworte
Auskunftspflichten des Insolvenzschuldners
Leitsatz
Der Aufenthalt des Schuldners, der entgegen seiner Auskunftsobliegenheit einen Wohnsitzwechsel nicht mitteilt, ist unbekannt; das Insolvenzgericht kann in diesem Fall Beschlüsse ohne weitere Ermittlungen öffentlich bekannt machen.
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