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Urteil Aufklärungspflicht


Schlagworte

Aufklärungspflicht; Ausreisefreiheit; Ausreiseverhinderung; Durchgangsheim; Haftopferrente; Haftopferentschädigung; Heimeinweisung; Heimunterbringung; Jugendwerkhof; Jugenderziehungseinrichtung; Kinderheimunterbringung; Menschenrechtsverletzung; Strafrechtliche Rehabilitierung; Übermaßverbot; Unterbringungszweck; Regelvermutung für politische Verfolgung bei Verurteilung wegen „Republikflucht”

Leitsatz

Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz dient auch der Rehabilitierung wegen Unterbringungen in Heimen für Kinder und Jugendliche der DDR, die mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar gewesen sind und in diesem Sinne sachfremden Zwecken gedient haben. Dazu kann auch die Verhinderung der Ausreise eines Kindes zu einem aufnahmebereiten Elternteil außerhalb der DDR anstelle einer freiheitsentziehenden Heimunterbringung zählen.

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