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Urteil Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen durch den Mieter
Schlagworte
Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen durch den Mieter
Leitsatz
Soweit der Mieter inhaltliche Fehler einer vom Vermieter erteilten Betriebskostenabrechnung konkret beanstandet und das zutreffende Abrechnungsergebnis selbst errechnet, darf er eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen auf der Grundlage seines ermittelten Abrechnungsergebnisses vornehmen.
(Leitsatz der Redaktion)
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