Urteil Anmeldefrist
Schlagworte
Anmeldefrist; Fristwahrung; Globalanmeldungen; Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung; Bezeichnung des Vermögenswertes; Verweisung auf Akten und Unterlagen
Leitsätze
Der Restitutionsantrag nach §§ 30 Abs. 1 Satz 1, 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG muss in Bezug auf den oder die begehrten Vermögenswerte zumindest individualisierbar sein. Eine solche Individualisierung des Vermögenswertes kann auch durch die Bezugnahme auf Akten und Unterlagen vorgenommen werden, die aber späteren Austausch oder die Möglichkeit einer späteren Substantiierung durch einen beliebigen Vermögenswert ausschließen muss.
(Leitsätze der Redaktion)
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