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Urteil Amtshaftung
Schlagworte
Amtshaftung; Wasserschaden nach Polizeieinsatz
Leitsatz
Zur Verpflichtung der Polizeibeamten, erforderliche Maßnahmen so durchzuführen, dass dritte Personen keine Nachteile erleiden.
(Leitsatz der Redaktion)
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