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Urteil Aufnahme der Lebensgefährtin ohne Mitteilung an Vermieter kein Kündigungsgrund
Schlagworte
Aufnahme der Lebensgefährtin ohne Mitteilung an Vermieter kein Kündigungsgrund
Leitsatz
Bei einem langjährig unbeanstandet geführten Wohnraummietverhältnis ist der Vermieter weder zum Ausspruch einer außerordentlichen noch einer ordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter seine Lebensgefährtin in die Mietsache aufnimmt, ohne zuvor beim Vermieter um die Genehmigung der teilweisen (Dritt-) Überlassung nachgesucht oder die Aufnahme angezeigt zu haben.
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