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Urteil Beiladung, Verjährungsunterbrechung durch -
Schlagworte
Beiladung, Verjährungsunterbrechung durch -
Leitsatz
Die Beiladung im Verwaltungsrechtsstreit nach § 65 Abs. 1 VwGO bewirkt nicht eine Unterbrechung der Verjährung nach § 209 Abs. 2 BGB a. F.; sie kann den dort aufgeführten Unterbrechungsgründen, insbesondere der Streitverkündung (§ 209 Abs. 2 Nr. 4 BGB a. F.), nicht gleichgestellt werden.
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