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Urteil Kein Schadensersatz nach Erschütterung durch Stemmarbeiten
Schlagworte
Kein Schadensersatz nach Erschütterung durch Stemmarbeiten
Leitsatz
Der Vermieter haftet nicht auf Schadensersatz aus einer Pflichtverletzung, wenn nach Behauptung des Mieters wegen Stemmarbeiten im Treppenhaus eine Vase aus dem Küchenschrank des Mieters fällt und das Cerankochfeld beschädigt.
(Leitsatz der Redaktion)
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