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Urteil Zurückbehaltungsrecht über Jahre hinweg
Schlagworte
Zurückbehaltungsrecht über Jahre hinweg
Leitsätze
1. Eine bräunlich-dunkle Verfärbung an der Decke, verbunden mit einem muffigen Geruch berechtigt den Mieter zur Minderung (hier: 5 % von der Gesamtmiete).
2. Ein Zurückbehaltungsrecht entfällt jedenfalls dann rückwirkend, wenn seit der Mängelanzeige fünf Jahre verstrichen sind, ohne dass der Vermieter die Instandsetzung veranlasst hätte.
(Leitsätze der Redaktion)
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