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Urteil Mietvereinbarungen während der Mietzeit werden durch die Mietpreisbremse nicht begrenzt
Schlagworte
Mietvereinbarungen während der Mietzeit werden durch die Mietpreisbremse nicht begrenzt
Leitsätze
a) Durch die Zustimmung eines Mieters zu einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters kommt in der Regel eine Vereinbarung über die Erhöhung der Miete auf die neue Miethöhe zustande, die den Rechtsgrund für die daraufhin erbrachten erhöhten Mietzahlungen darstellt.
b) Die Regelungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (§§ 556d ff. BGB) finden auf eine Mieterhöhungsvereinbarung während eines laufenden Mietverhältnisses keine Anwendung.
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