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  1. 215 C 318/15 - Provisionsvereinbarung mit Verbraucher
    Leitsatz: 1. Aus der Angabe des ausgeübten Berufs in einem Vertrag ergibt sich nicht zwingend, dass der Unterzeichnende nicht als Verbraucher handelt. Wichtig ist, ob objektive Anhaltspunkte für die Verbraucherstellung sprechen.2. Der Privatkunde muss eine Vergütungspflichtigkeit der Tätigkeit eines Versicherungsmaklers für ihn, den Kunden, nicht erwarten, weil dieser üblicherweise seine Vergütung in Form von Provisionen von der Versicherung erhält. 3. Eine zusätzliche Provisionsvereinbarung mit einem Verbraucher unterliegt der strengen Inhaltskontrolle für Allgemeine Geschäftsbedingungen gem. § 307 Abs. 3 BGB. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    23.03.2016
  2. 67 S 318/15 - Keine energetische Modernisierung beim Einbau einer verbundenen Anlage mit Einsparung bei der Wärmeerzeugung und Mehrverbrauch bei der Warmwasserbereitung und Wärmeverteilung
    Leitsatz: ...und Zentralisierung der Zähler; (c) Einbau...
    LG Berlin
    23.07.2019
  3. 318 S 15/17 - Fortgeltungsklausel im Wirtschaftsplan
    Leitsatz: Die Wohnungseigentümer können anlässlich der Beschlussfassung über einen Wirtschaftsplan beschließen, dass dieser bis zur Beschlussfassung über einen nächsten Wirtschaftsplan wirksam bleibt. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Hamburg
    20.12.2017

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