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Urteil Kaufvertragliche Maklercourtage, Vertrag zugunsten Dritter
Schlagworte
Kaufvertragliche Maklercourtage, Vertrag zugunsten Dritter
Leitsatz
Eine Klausel im Kaufvertrag, mit der sich ein Grundstückskäufer zur Zahlung einer Maklercourtage verpflichtet, stellt in der Regel kein eigenständiges Provisionsversprechen dar, das den Makler als Dritten nach § 328 BGB begünstigt. Anders kann es bei einer engen Verbindung einer Vertragspartei zum Makler sein.
(Leitsatz der Redaktion)
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