« zurück zur Suche
Urteil Instandhaltung einer gemeinsam von Mieter und Vermieter angeschafften Einbauküche
Schlagworte
Instandhaltung einer gemeinsam von Mieter und Vermieter angeschafften Einbauküche
Leitsatz
Haben Vermieter und Mieter bei Mietvertragsabschluss vereinbart, dass der Mieter u. a. zur Senkung der Miete manuelle Eigenleistungen dergestalt erbringt, dass die vorgesehene Standardeinbauküche an anderer Stelle der Wohnung eingebaut und von mietereigenen Elementen ergänzt wird und der Vermieter einen Zuschuss in Höhe der Kosten der Standardküche erbringt, gilt die gesamte Küche als mitvermietet.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat