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Urteil Instandhaltung einer gemeinsam von Mieter und Vermieter angeschafften Einbauküche


Schlagworte

Instandhaltung einer gemeinsam von Mieter und Vermieter angeschafften Einbauküche

Leitsatz

Haben Vermieter und Mieter bei Mietvertragsabschluss vereinbart, dass der Mieter u. a. zur Senkung der Miete manuelle Eigenleistungen dergestalt erbringt, dass die vorgesehene Standardeinbauküche an anderer Stelle der Wohnung eingebaut und von mietereigenen Elementen ergänzt wird und der Vermieter einen Zuschuss in Höhe der Kosten der Standardküche erbringt, gilt die gesamte Küche als mitvermietet.

(Leitsatz der Redaktion)

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