65 T 66/19 - Verzögerte Instandsetzung der Gasversorgung und Prozesskosten
Leitsatz:
Verzögert
sich die Wiederherstellung der Gasversorgung für Heizung, Warmwasser und Küchenherd
über die veranschlagte und dem Mieter bekannt gegebene Zeit (zwei bis drei
Wochen), ohne dass dies mitgeteilt wird, hat der Vermieter Veranlassung zur
Beantragung einer einstweiligen Verfügung gegeben und nach Erledigung der
Hauptsache die Kosten zu tragen.
(Leitsatz der Redaktion)