63 T 61/21 - Kostentragung bei Rücknahme der Räumungsklage gegen den bereits mit unbekannter Adresse ausgezogenen zweiten Mieter
Leitsatz: Kann eine Räumungsklage nur einem von zwei Mietern zugestellt werden, weil der zweite Mieter mit unbekannter Adresse bereits ausgezogen ist, hat der nach Klagezustellung ausgezogene Mieter die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen, wenn der Vermieter die Klage gegen den ausgezogenen Mieter zurücknimmt.(Leitsatz der Redaktion)