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Urteil Rückbau eines ungenehmigten „Balkonkraftwerks“
Schlagworte
Rückbau eines ungenehmigten „Balkonkraftwerks“
Leitsatz
Ein Anspruch auf Gestattung einer baulichen Maßnahme gemäß § 20 Abs. 3 WEG kann auch bei abgeschlossenen Sachverhalten einem Beseitigungsanspruch nach den Grundsätzen von Treu und Glauben entgegengehalten werden.
(Leitsatz von RA Dr. THOMAS HANSEN, IKB Fachanwälte)
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