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Urteil Balkonkraftwerk als nichtprivilegierte bauliche Änderung
Schlagworte
Balkonkraftwerk als nichtprivilegierte bauliche Änderung
Leitsatz
Ein Balkonkraftwerk stellt eine bauliche Veränderung dar, die nicht unter die Privilegierung des § 20 Abs. 2 WEG in der derzeitigen Fassung fällt.
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