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Urteil Minderung wegen Baulärms durch vom Vermieter selbst in die Wege geleitetes Bauvorhaben auf Nachbargrundstück
Schlagworte
Minderung wegen Baulärms durch vom Vermieter selbst in die Wege geleitetes Bauvorhaben auf Nachbargrundstück
Leitsatz
Errichtet der Vermieter auf dem Nachbargrundstück ein neues Gebäude, so berechtigt der von dem Bauvorhaben ausgehende Baulärm den Mieter zur Minderung.
(Leitsatz der Redaktion)
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