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Urteil Keine Einzelrichterentscheidung über Zulassung der Revision


Schlagworte

Keine Einzelrichterentscheidung über Zulassung der Revision

Leitsatz

Entscheidet ein Einzelrichter beim LG allein über die Zulassung der Revision, ohne dazu befugt zu sein, ist der absolute Revisionsgrund der fehlerhaften Gerichtsbesetzung gegeben. Das Berufungsurteil ist dann ohne Sachprüfung aufzuheben und zur erneuten Entscheidung an das LG zurückzuverweisen.

(Leitsatz der Redaktion)

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