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Urteil Keine Einzelrichterentscheidung über Zulassung der Revision
Schlagworte
Keine Einzelrichterentscheidung über Zulassung der Revision
Leitsatz
Entscheidet ein Einzelrichter beim LG allein über die Zulassung der Revision, ohne dazu befugt zu sein, ist der absolute Revisionsgrund der fehlerhaften Gerichtsbesetzung gegeben. Das Berufungsurteil ist dann ohne Sachprüfung aufzuheben und zur erneuten Entscheidung an das LG zurückzuverweisen.
(Leitsatz der Redaktion)
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