Urteil Mietspiegel 2015 auch als einfacher Mietspiegel mangels Geeignetheit keine geeignete Schätzgrundlage
Schlagworte
Mietspiegel 2015 auch als einfacher Mietspiegel mangels Geeignetheit keine geeignete Schätzgrundlage
Leitsatz
Die Erstellung des Mietspiegels 2015 entspricht nicht anerkannten wissenschaftlichen Regeln; er ist als Schätzgrundlage zur Ermittlung der ortsüblichen Miete unverwertbar. Auch ein einfacher Mietspiegel muss zumindest anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen bei seiner Erstellung folgen. Fehlt es bereits daran und sind die der Erstellung zugrunde liegenden Daten nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen ausgewertet, fehlt es nicht nur an der Repräsentativität der Schätzgrundlage, sondern auch an deren Geeignetheit.
(Leitsatz der Redaktion)
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