Urteil Beschaffenheitsanforderungen an Fahrradabstellmöglichkeit nach der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel
Schlagworte
Beschaffenheitsanforderungen an Fahrradabstellmöglichkeit nach der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel
Leitsatz
Ein Fahrradabstellplatz außerhalb des Gebäudes erfordert, um als wohnwerterhöhendes Merkmal im Sinne der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel anerkannt zu werden, vergleichbare Eigenschaften hinsichtlich Örtlichkeit, Erreichbarkeit, Dimensionierung und Sicherheit wie ein Abstellplatz innerhalb des Gebäudes; einfache Fahrradständer zur Aufnahme der Vorderräder in zwei sich jeweils abwechselnden Höhen erfüllen diese Voraussetzungen nicht.
(Leitsatz der Redaktion)
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