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Suchergebnis Urteilssuche (41 - 50 von 167)
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V ZR 203/18 - Eltern-Kind-Zentrum in Laden zulässig, Ausstrahlungswirkung des Kinderlärmprivilegs auf WohnungseigentumLeitsatz: ...untereinander fördern sollen. c) Für die...BGH13.12.2019
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29 K 130.14 - Grundbucheintragung; Erlösauskehrpflicht; Verfügungsberechtigter; Zuordnungsberechtigter; Anspruchsverzicht; Buchposition; Surrogat; Verwaltungsvermögen; kommunales Verwaltungsvermögen; Finanzvermögen; kommunales Finanzvermögen; Anmeldefrist; Ausschlussfrist; BürgermeistervernehmungLeitsatz: ...Erlösauskehrpflicht nach § 8 Abs. 4 VZOG zugunsten des...VG Berlin27.11.2014
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BVerwG 7 C 36.93 - Rückübertragung; Waldgrundstück; Gemeindewald; Forstwirtschaftsbetrieb; Vermögensübergang; grundstücksbezogene Verbindlichkeiten; Rechtsübergang; VermögensintegritätLeitsatz: Die Rückübertragungen eines Vermögensgegenstandes an eine öffentlich rechtliche Körperschaft schließt den Übergang der konkret auf den Vermögensgegenstand bezogenen Verbindlichkeiten und Rechtsverhältnisse ein. Mit der Rückübertragung eines Waldgrundstücks, das einem staatlichen Forstwirtschaftsbetrieb als Rechtsträger unterstellt war, gehen allein die grundstücksbezogenen, nicht zugleich auch betriebliche Verbindlichkeiten und Rechtsverhältnisse über.BVerwG08.07.1994
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V ZB 136/16 - Grundbuchrechtliche Folgen bei durch den Tod des Gesellschafters bedingte Auflösung bzw. gesellschaftsvertragliche Fortsetzung der GbR im InsolvenzverfahrenLeitsatz: ...Gesellschaftsvertrages genügt jedenfalls nicht. c) Der...BGH13.07.2017
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VII ZB 74/11 - Arbeitslosengeld pfändbar; Kosten der Unterkunft; Geldwert von Sachleistungen; Heizkosten; PfändungLeitsatz: ...(Arbeitslosengeld II) sind gemäß § 54 Abs. 4 SGB I wie...BGH25.10.2012
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33 K 13.18 - Zuordnung vormals landwirtschaftlich genutzter GrundstückeLeitsatz: Zur formell rechtswidrigen Vermögensübertragung wegen Nichteinhaltung der einschlägigen Zuständigkeiten und Verfahrensvorschriften. (Leitsatz der Redaktion)VG Berlin04.09.2018
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2Z BR 68/99 - Bauliche Veränderung; Beseitigungsanspruch; RechtsmißbrauchLeitsatz: Das Verlangen nach Beseitigung einer baulichen Veränderung kann rechtsmißbräuchlich sein, wenn ihm der in Anspruch Genommene nur unter unverhältnismäßigen, billigerweise nicht zumutbaren Aufwendungen entsprechen könnte. Im Rahmen der Zumutbarkeitsprüfung sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Im Regelfall spricht es gegen einen Rechtsmißbrauch, wenn der in Anspruch genommene Wohnungseigentümer sich des Risikos der von ihm ohne die erforderliche Zustimmung vorgenommenen baulichen Veränderung bewußt war. Anderes kann gelten, wenn die Baumaßnahme nicht zum Vorteil einzelner Wohnungseigentümer vorgenommen wurde, sondern durch die Mehrheit in Verfolgung eines gemeinschaftlichen Zwecks (hier: Umbau der Sauna zur Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit einer als Hotel geführten Anlage in einem Fremdenverkehrsgebiet).BayObLG29.09.1999
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6 K 1289/97 - Vermögenszuordnungsbescheid; Einigung über Vermögenszuordnung; öffentlich-rechtlicher Vertrag; Negativattest; Verwaltungsaufgaben; Verwaltungsvermögen; FinanzvermögenLeitsatz: ...eingehalten ist. 4. Der Begriff "überwiegend...VG Chemnitz30.01.2001
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V ZB 101/18 - Übertragung eines ideellen Grundstücksanteils an einen Ehepartner im Rahmen eines Scheidungsverfahrens durch ein ausländisches Gericht, GrundbuchberichtigungLeitsatz: Ist eine zweigliedrige Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter miteinander verheiratet sind, Eigentümerin eines in Deutschland belegenen Grundstücks und überträgt ein ausländisches Gericht in einer güterrechtlichen Entscheidung einem Ehegatten den Gesellschaftsanteil des anderen, steht § 24 Abs. 1 ZPO der internationalen Zuständigkeit und damit der Anerkennung dieser Entscheidung in einem grundbuchrechtlichen Berichtigungsverfahren nicht entgegen.BGH16.05.2019
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V ZB 209/12 - Löschung eines Nacherbenvermerks; Zustimmung des für den unbekannten Nacherben bestellten Pflegers; Ausscheiden eines Grundstücks aus dem Nachlass; abstrakt bestimmter NacherbeLeitsatz: 1. Ein Nacherbenvermerk ist zu löschen, wenn dem Grundbuchamt nachgewiesen wird, dass das Grundstück aufgrund einer mit Zustimmung des Nacherben vorgenommenen Verfügung des Vorerben aus dem Nachlass ausgeschieden ist. 2. Ist der Nacherbe unbekannt, bedarf die Verfügung der Zustimmung eines für ihn bestellten Pflegers. Ein nur abstrakt bestimmter Nacherbe ist im Zweifel ebenso bekannt wie ein namentlich bezeichneter Erbe, wenn feststeht, wer die abstrakte Bestimmung erfüllt und sich daran bis zum Nacherbfall außer durch den Tod der bestimmten Person nichts mehr ändern kann.BGH19.12.2013