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Suchergebnis Urteilssuche (131 - 140 von 171)

  1. XI ZR 266/07 - Aufklärungspflicht; Kreditfinanzierte Kapitalanlagen; Haustürsituation; Kreditvermittler; Hausbank; Fondsbeteiligung; Anlagevermittler; Haustürwiderrufsgeschäfts
    Leitsatz: Die von dem Vermittler einer kreditfinanzierten Kapitalanlage geschaffene Haustürsituation ist der finanzierenden Bank nicht zuzurechnen, da der Vermittler nicht im Namen und für Rechnung der Bank gehandelt hat, wenn diese in den Vertrieb der Kapitalanlage nicht eingebunden war, sondern als Hausbank des Verbrauchers auf dessen Wunsch um die Finanzierung gebeten worden ist.
    BGH
    23.09.2008
  2. XI ZR 74/06 - Fortbestehende Wirksamkeit der Vertretungsmacht bei Vollmachtsurkunde; Schadensersatz wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung; Boarding-House; Steuerersparnismodell; finanzierter Appartementkauf
    Leitsatz: a) Ist die Vollmacht des Treuhänders eines Steuersparmodells wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig, kann sich der Verkäufer des Modells auch dann gegenüber dem Käufer auf den Gutglaubensschutz nach §§ 171, 172 BGB berufen, wenn er das Erwerbsmodell initiiert und konzipiert sowie den Treuhänder ausgesucht hat. b) Ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung gemäß § 2 HWiG kommt auch dann in Betracht, wenn die Haustürsituation nicht bei Vertragsabschluss, sondern nur bei dessen Anbahnung vorgelegen hat.
    BGH
    26.02.2008
  3. VIII ZR 250/23 - Haftung eines vermietenden Wohnungseigentümers für Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
    Leitsatz: Zur Haftung eines vermietenden Wohnungseigentümers für Schäden, die der Mieter durch einen Sturz bei Eisglätte unter Verletzung der Räum- und Streupflicht auf einem Weg erlitten hat, der sich auf dem im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer stehenden Grundstück befindet.
    BGH
    06.08.2025
  4. VIII ZR 211/07 - Haftung für mangelhafte Parkettstäbe; Nacherfüllung durch Ersatzlieferung; Verlegekosten; die Lieferung mangelfreier Parkettstäbe; Schadensersatz; Aufwendungsersatz; Nutzungsausfall; Mangelhaftigkeit der Kaufsache; Nachbesserung; Ersatzlieferung; Mangel
    Leitsatz: 1. Der Verkäufer mangelhafter Parkettstäbe schuldet im Zuge der Nacherfüllung durch Ersatzlieferung (§ 439 Abs. 1 BGB) nur die Lieferung mangelfreier Parkettstäbe, das heißt die Verschaffung von Besitz und Eigentum an einer mangelfreien Kaufsache (§ 433 Abs. 1 BGB); zur Verlegung ersatzweise gelieferter Parkettstäbe ist der Verkäufer im Wege der Nacherfüllung auch dann nicht verpflichtet, wenn der Käufer die mangelhaften Parkettstäbe bereits verlegt hatte. 2. Eine Haftung des Verkäufers mangelhafter Parkettstäbe, die der Käufer vor der Entdeckung des Mangels auf seine Kosten hat verlegen lassen, für die Kosten der Neuverlegung mangelfreier Parkettstäbe kommt nur unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes statt der Leistung (§ 437 Nr. 3, § 280 Abs. 1, 3, §§ 281 ff. BGB) in Betracht. Der Verkäufer haftet nicht, wenn er die in der mangelhaften Lieferung liegende Pflichtverletzung (§ 280 Abs. 1 Satz 1, § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB) nicht zu vertreten hat (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB).
    BGH
    15.07.2008
  5. V ZR 296/16 - Kein Anspruch des Berechtigten auf Zinsen aus dem Verkaufserlös von aufgrund von Investitionsvorrangbescheiden veräußerten Grundstücken
    Leitsatz: Der Verfügungsberechtigte muss nach einer Veräußerung des restitutionsbelasteten Grundstücks aufgrund eines Investitionsvorrangbescheids gemäß §§ 2 und 3 InVorG den auf den von dem Berechtigten zu beanspruchenden Vermögenswert entfallenden Anteil der Geldleistungen des Erwerbers weder von seinem übrigen Vermögen separieren noch von der Vereinnahmung an verzinsen. § 681 Satz 2, § 668 BGB und § 21b Abs. 1 Satz 5 InVorG sind auf diese Geldleistungen nicht entsprechend anwendbar.
    BGH
    08.12.2017
  6. IX ZR 149/08 - Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters; Ermächtigung zur Einziehung rückständiger Mieten; Aufhebung der Zwangsverwaltung; Herausgabe unberechtigt vereinnahmter Mieten; Prozess gegen Dritte
    Leitsatz: Die einem Zwangsverwalter im Beschluss über die Aufhebung der Zwangsverwaltung vorbehaltene Befugnis, rückständige Mieten einzuziehen, ermächtigt diesen nicht, einen Rechtsstreit gegen Dritte zu beginnen, welche die Mieten unberechtigt vereinnahmt haben sollen.
    BGH
    24.09.2009
  7. VII ZR 243/17 - Senkrechtlift, Widerrufsrecht für Lifteinbau, Fahrstuhleinbau, Werkvertrag
    Leitsatz: Der Ausschlusstatbestand des § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB a.F. (= § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB) gilt jedenfalls regelmäßig nicht für Werkverträge nach § 631 BGB.
    BGH
    30.08.2018
  8. III ZR 57/14 - Schadensersatzrechtliche Rückabwicklung einer Beteiligung an geschlossenem Immobilienfonds keine Grundstücksveräußerung
    Leitsatz: a) Die schadensersatzrechtliche Rückabwicklung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds ist keine Veräußerung eines Grundstücks oder eines grundstücksgleichen Rechts im Sinne des § 23 EStG. Auch eine analoge Anwendung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG kommt nicht in Betracht (Bestätigung von BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 - II ZR 259/11, WM 2013, 211). Die Steuerbarkeit der Schadensersatzleistung scheidet daher jedenfalls nicht im Hinblick auf § 23 EStG aus. b) Zur Frage der Berechtigung eines Geschädigten, der wegen der Schlechtleistung eines Anlageberatungsvertrags Schadensersatz geltend macht, wenn er mit einem Dritten zusammen beraten worden ist und aus der fehlerhaft empfohlenen Beteiligung ein gemeinsamer Schaden entstanden ist.
    BGH
    20.08.2015
  9. VIII ZR 91/20 - Keine „Heilung“ der fristgerechten Kündigung durch Schonfristzahlung
    Leitsatz: .... 22; vom 1. Juli 2020 - VIII ZR 323/18...
    BGH
    13.10.2021
  10. V ZR 33/18 - Unwirksamer Ausschluss der Abwendungsbefugnis im Erbbaurecht
    Leitsatz: Eine in einem Erbbaurechtsvertrag formularmäßig verwendete Klausel, wonach die Abwendungsbefugnis des Grundstückseigentümers nach § 27 Abs. 3 ErbbauRG schuldrechtlich oder als Inhalt des Erbbaurechts ausgeschlossen ist, widerspricht dem gesetzlichen Leitbild des Erbbaurechts und ist nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB im Zweifel unwirksam. Das gilt auch dann, wenn in dem Erbbaurechtsvertrag die Entschädigung, die der Grundstückseigentümer dem Erbbauberechtigten nach Erlöschen des Erbbaurechts durch Zeitablauf zu leisten hat, auf zwei Drittel des Verkehrswerts des Bauwerks begrenzt wird.
    BGH
    23.11.2018