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III ZR 159/15 - Annahmefähigkeit eines widerruflich fortbestehenden Angebots, betreuende Belehrung durch und erforderliche Rechtskenntnisse des Notars, Bindungsfristklauseln, FortgeltungsklauselnLeitsatz: a) Ist bei einer sukzessiv erfolgenden Beurkundung von Vertragsangebot und Vertragsannahme das Angebot des Käufers einer Eigentumswohnung zum Zeitpunkt der Beurkundung der Annahmeerklärung des Verkäufers nach Ablauf der vertraglichen Bindungsfrist erloschen, obliegt es dem die Annahmeerklärung beurkundenden Notar, in dessen Person nach dem von ihm entworfenen Angebot des Käufers mehrere für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags wesentliche Funktionen gebündelt sind, nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BeurkG, § 14 Abs. 1 Satz 2 BNotO („betreuende Belehrung“), den Käufer über die veränderte Sach- und Rechtslage zu informieren, um die weitere Vorgehensweise zu klären. b) Lässt sich die rechtliche Wirksamkeit einer Vertragsklausel nicht zweifelsfrei klären, darf der Notar das Rechtsgeschäft erst dann beurkunden, wenn die Vertragsparteien auf der Beurkundung bestehen, obwohl er sie über die offene Rechtsfrage und das mit ihr verbundene Risiko belehrt hat (Bestätigung BGH, Urteil vom 27. September 1990 - VII ZR 324/89, DNotZ 1991, 750). Eine solche Situation bestand im Dezember 2006 in Bezug auf eine mögliche Unwirksamkeit von unbefristeten Fortgeltungsklauseln, nach denen das Angebot des Käufers nach Ablauf einer Bindungsfrist (unbefristet) bis zum Widerruf des Angebots durch den Käufer fortgilt.BGH21.01.2016
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XI ZR 322/03 - Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über Grundlagen der erzielbaren Miete; Beweislast für Ursächlichkeit des Belehrungsverstoßes für den Schaden; Boarding-HouseLeitsatz: 1. Eine die Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank aufgrund eines widerleglich vermuteten Wissensvorsprungs bei institutionalisiertem Zusammenwirken mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts begründende arglistige Täuschung ist gegeben, wenn die Angaben zur Höhe des erzielbaren Mietzinses entgegen der Mitteilung im Verkaufsprospekt ohne betriebswirtschaftliche Untersuchung zur Rentabilität und Vermietbarkeit des Objekts (hier: sog. Boarding-House) gemacht wurden. 2. Für einen Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung gemäß § 2 HWiG muß der Darlehensnehmer die Ursächlichkeit des Belehrungsverstoßes für den Schaden auch dann konkret nachweisen, wenn der mit dem Darlehen finanzierte Kaufvertrag nicht wirksam zustande gekommen ist.BGH06.11.2007
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29 K 76.10 - Bemessungsgrundlage für NS-Verfahren-Entschädigung; Erhöhung um Altsparerentschädigung; Anscheinsbeweis für Erwerb von Wertpapieren vor dem 1. Januar 1942Leitsatz: Sind einem Juden nach dem 31. Dezember 1939 Wertpapiere entzogen worden, streitet wegen der insoweit bestehenden Verfügungsbeschränkungen ein Anscheinsbeweis dafür, dass er sie vor dem 1. Januar 1940 erworben hat, so dass die Entschädigung gemäß § 20 Abs. 1 BRüG i. V. m. § 5 ASpG um die Altsparerentschädigung zu erhöhen ist. Dieser Anscheinsbeweis gilt jedoch nicht für Reichsanleihen, da deren Erwerb gerade durch Juden zur Kriegsfinanzierung erwünscht war.VG Berlin17.08.2010
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V ZR 209/12 - Keine dingliche Haftung des Wohnungseigentümers für Hausgeldschulden des Voreigentümers; Abrechnungsspitzen; Duldung der ZwangsvollstreckungLeitsatz: Das in § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG enthaltene Vorrecht begründet kein dingliches Recht der Wohnungseigentümergemeinschaft.BGH13.09.2013
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VIII ZR 102/21 - Mieters Einsichtsrecht in Abrechnungsbelege bei Beauftragung von SubunternehmernLeitsatz: a) Ein Mieter kann im Rahmen der bei einer Betriebskostenabrechnung geschuldeten Belegvorlage vom Vermieter dann nicht die Einsichtnahme in Unterlagen verlangen, die das Vertragsverhältnis zwischen einem vom Vermieter mit einer betriebskostenrelevanten Dienstleistung beauftragten Dritten und dem von diesem weiter beauftragten Subunternehmer betreffen, wenn der Vermieter mit dem Dritten eine Vergütung für dessen Tätigkeit vereinbart hat oder diese nach § 612 BGB als vereinbart gilt und der Vermieter die von dem Dritten in Rechnung gestellte Vergütung in der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt hat (Fortentwicklung von Senatsurteil vom 3. Juli 2013 - VIII ZR 322/12, NJW 2013, 3234 Rn. 9 f.). Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter eine Schwestergesellschaft beauftragt hat, unabhängig davon, ob deren Vergütung eine Gewinnmarge enthält. b) Dem Mieter steht ein Einsichtsrecht in den Vertrag, den der von dem Vermieter beauftragte Dritte mit einem Subunternehmer geschlossen hat, sowie in die Abrechnungen des Subunternehmers aber dann zu, wenn zwischen dem Vermieter und dem von ihm beauftragten Dritten für die Erbringung der Dienstleistung nicht eine Vergütung vereinbart worden ist, sondern nur eine Erstattung der entstandenen Kosten.BGH27.10.2021
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II R 38/18 - Einheitsbewertung von Grundstücken im BeitrittsgebietLeitsatz: 1. Die Regelungen zur Einheitsbewertung von Grundstücken im Beitrittsgebiet sind für ihre restliche Laufzeit verfassungsrechtlich hinzunehmen. 2. Mit dieser Maßgabe stellen die gleichlautenden Ländererlasse betreffend die Bewertung von Grundstücken im Beitrittsgebiet zulässige, typisierte Schätzungen des gemeinen Werts dar. 3. Die Ertragsarmut eines Bewertungsobjekts kann nicht im Rahmen des Sachwertverfahrens zur Einheitswertermittlung berücksichtigt werden.BFH27.05.2020
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XI ZR 341/05 - Nachfristsetzung bei VerbraucherkreditgesetzLeitsatz: Eine Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 VerbrKrG ist entbehrlich, wenn sich der Darlehensnehmer ernsthaft und endgültig geweigert hat, auf das Darlehen weitere Leistungen zu erbringen.BGH05.12.2006
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85 S 103/15 WEG - Unzulässige Klimaanlage eines GewerbemietersLeitsatz: Eine von der Gemeinschaft nicht genehmigte Klimaanlage, die der Mieter einer Teileigentumseinheit zum Hof hin sichtbar angebracht hat, ist von diesem zu beseitigen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin25.11.2016
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2Z BR 28/01 - Beschwerdefrist; Verkündung; LaufLeitsatz: Im Wohnungseigentumsverfahren wird die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde dadurch in Lauf gesetzt, daß die Entscheidung des Amtsgerichts durch Verlesen der vollständigen Entscheidung samt Gründen in Gegenwart aller Beteiligten oder ihrer Vertreter bekannt gemacht wird. Dies verstößt weder gegen den verfassungsrechtlichen Anspruch auf einen wirkungsvollen Rechtsschutz noch gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.BayObLG28.05.2001
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V ZB 158/14 - Ausübung eines dinglichen VorkaufsrechtsLeitsatz: ...Dingliche Klage im Sinne von Art. 22...BGH19.03.2015
