VIII ZR 284/16 - Anbietpflicht nach Eigenbedarfskündigung
Leitsatz: 1. Bei
einer Eigenbedarfskündigung ist der Vermieter nicht verpflichtet, seine eigene
freiwerdende Wohnung dem Mieter anzubieten („fliegender Wohnungswechsel“).2.
Eine Anbietpflicht besteht auch nicht für eine Wohnung, die nach Größe,
Zuschnitt und Lage mit der Wohnung des Mieters nicht mehr ernsthaft verglichen
werden kann.
(Leitsätze
der Redaktion)