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Urteil Zulässige Nutzung einer Teileigentumseinheit
Schlagworte
Zulässige Nutzung einer Teileigentumseinheit
Leitsätze
1. Beschreibt die Teilungserklärung eine zulässige Nutzung der Einheit mit Beispielsfällen (Laden usw.), ist damit noch nicht bestimmt, dass eine andere Nutzung damit ausdrücklich ausgeschlossen ist.
2. Selbst wenn andere Nutzungen ausgeschlossen sind, ist bei einem Unterlassungsverlangen immer noch zu prüfen, ob die praktizierte Nutzung bei typisierender Betrachtung über die zugelassene Beeinträchtigung hinausgeht.
(Leitsätze der Redaktion)
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