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Urteil Zulässige Nutzung einer Teileigentumseinheit


Schlagworte

Zulässige Nutzung einer Teileigentumseinheit

Leitsätze

1. Beschreibt die Teilungserklärung eine zulässige Nutzung der Einheit mit Beispielsfällen (Laden usw.), ist damit noch nicht bestimmt, dass eine andere Nutzung damit ausdrücklich ausgeschlossen ist.

2. Selbst wenn andere Nutzungen ausgeschlossen sind, ist bei einem Unterlassungsverlangen immer noch zu prüfen, ob die praktizierte Nutzung bei typisierender Betrachtung über die zugelassene Beeinträchtigung hinausgeht.

(Leitsätze der Redaktion)

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