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Urteil Einstweilige Verfügung auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen
Schlagworte
Einstweilige Verfügung auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen
Leitsatz
Hat der Mieter Modernisierungsmaßnahmen (Strangsanierung) zugestimmt und nach Beginn der Arbeiten (Kappen der Leitungen) Handwerkern keinen Zutritt zu seiner Wohnung gewährt, kann eine einstweilige Verfügung auf Duldung erlassen werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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