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Suchergebnis Urteilssuche (8 Urteile)
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V ZR 143/21 - Bejahung der Zuständigkeit durch das erstinstanzliche GerichtLeitsatz: Nur die Bejahung der Zuständigkeit durch das erstinstanzliche Gericht wird durch § 513 Abs. 2 ZPO der Nachprüfung entzogen. Revisionsrechtlicher Überprüfung unterliegt die Entscheidung des Berufungsgerichts wegen § 545 Abs. 2 ZPO aber nicht.(Leitsatz der Redaktion)BGH25.02.2022
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VIII ZR 290/11 - Kein Anspruch auf generelle Untervermietungserlaubnis; Benennung des Untermieters; Verweigerung der ErlaubnisLeitsatz: Ein Mieter hat auch dann keinen Anspruch auf eine generelle nicht personenbezogene Erlaubnis zur Untervermietung, wenn der Vermieter die Erlaubnis von vornherein abgelehnt hatte. (Leitsatz der Redaktion)BGH21.02.2012
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VIII ZR 354/12 - Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete anhand von Vergleichswohnungen; Einfamilienhauszuschlag; SoldatensiedlungLeitsatz: 1. Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch Sachverständigengutachten. 2. Der Vermieter kann zwar zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens nach § 558 a BGB auf Vergleichswohnungen aus dem eigenen Bestand zurückgreifen. Zur Beurteilung der materiellen Begründetheit des Mieterhöhungsverlangens im Rechtsstreit stellt aber eine Auswahl von Wohnungen, die sämtlich dem die Mieterhöhung begehrenden Vermieter gehören, keine repräsentative Stichprobe für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dar (vorliegend Vergleichswohnungen aus einer einzigen Siedlung, die im Eigentum ein und desselben Vermieters steht). Ein herangezogener gerichtlicher Sachverständiger muss daher bei der Ermittlung der Einzelvergleichsmiete ein breites Spektrum von Vergleichswohnungen aus der Gemeinde berücksichtigen. (Leitsatz zu 2 von der Redaktion)BGH03.07.2013
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26 U 29/20 - Keine Verpflichtung zur Entfernung eines an einen Maschendrahtzaun zur Verhinderung von Sichtkontakten angebauten HolzlattenzaunsLeitsatz: 1. Nur bei einer gemeinsamen Grenzeinrichtung ist ein Grundstücksnachbar gehindert, an einen Maschendrahtzaun einen Holzlattenzaun anzubauen.2. Ein Beseitigungsanspruch entfällt umso mehr, wenn nur durch Verminderung des visuellen Kontaktes ein jahrelang bestehender Nachbarstreit entschärft werden kann.(Leitsätze der Redaktion)KG03.03.2021
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IX ZR 202/07 - Veräußerung des letzten werthaltigen Gegenstands; Einzelvollstreckung; Pfändungs- und Überweisungsbeschluss; Anfechtung; Anfechtungsgläubiger; Anfechtungsgegner; Drittschuldner; Einzelgläubigeranfechtung; Zugriffslage; Verrechnungsabrede; ZugriffsobjektLeitsatz: Hat der Schuldner seinen letzten werthaltigen Vermögensgegenstand veräußert und gleichzeitig mit dem Erwerber vereinbart, dass dieser den Kaufpreis durch Aufrechnung mit einem zu diesem Zweck vorzeitig fällig gestellten Gegenanspruch erbringt, kann ein Gläubiger diesen Vorgang jedenfalls dann, wenn andere Gläubiger zu keinem Zeitpunkt mit Aussicht auf Erfolg in die Kaufpreisforderung vollstrecken konnten, nur insgesamt, nicht auf die Verrechnungsabrede beschränkt, anfechten.BGH23.10.2008
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VIII ZR 357/12 - Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete anhand von Vergleichswohnungen; Einfamilienhauszuschlag; SoldatensiedlungLeitsatz: 1. Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch Sachverständigengutachten. 2. Der Vermieter kann zwar zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens nach § 558 a BGB auf Vergleichswohnungen aus dem eigenen Bestand zurückgreifen. Zur Beurteilung der materiellen Begründetheit des Mieterhöhungsverlangens im Rechtsstreit stellt aber eine Auswahl von Wohnungen, die sämtlich dem die Mieterhöhung begehrenden Vermieter gehören, keine repräsentative Stichprobe für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dar (vorliegend Vergleichswohnungen aus einer einzigen Siedlung, die im Eigentum ein und desselben Vermieters steht). Ein herangezogener gerichtlicher Sachverständiger muss daher bei der Ermittlung der Einzelvergleichsmiete ein breites Spektrum von Vergleichswohnungen aus der Gemeinde berücksichtigen. (Leitsatz zu 2 von der Redaktion)BGH03.07.2013
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IX ZR 188/05 - Haftung des Steuerberaters bei unterlassener Einholung einer verbindlichen Auskunft des Finanzamtes; nicht mehr korrigierbare steuerrechtliche Gestaltung; Anteilsverkauf nach TranchenmodellLeitsatz: 1. Nach dem Gebot des sichersten Weges kann der Steuerberater gehalten sein, die Einholung einer Auskunft des Finanzamtes zu empfehlen, wenn die Rechtslage nach Ausschöpfung der eigenen Erkenntnismöglichkeiten ungeklärt ist und die Beratung eine einschneidende, dauerhafte, später praktisch nicht mehr korrigierbare rechtliche Gestaltung betrifft. 2. Zur einkommensteuerrechtlichen Beurteilung des Verkaufs sämtlicher Anteile an einer Kommanditgesellschaft nach einem "Tranchenmodell".BGH08.02.2007
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VIII ZR 323/18 - Keine Berufung auf Härtegründe nach SchonfristzahlungLeitsatz: ...21. November 2017 - VI ZR 436/16, NJW 2018...BGH01.07.2020