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  1. VIII ZR 11/24 - Erlaubnis zur Untervermietung
    Leitsatz: 1. Der Mieter hat grundsätzlich ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung, wenn ihm vernünftige Gründe zur Seite stehen. 2. Nach dem Auszug eines Mitmieters haben die verbleibenden Mieter einen Anspruch auf Genehmigung der Untervermietung, ohne dass der Vermieter stets einen Untermietzuschlag verlangen kann. Ein Grund zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung besteht deshalb nicht.(Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    07.10.2025
  2. VIII ZR 74/05 - Kein Anspruch auf Unterlassung des Betriebs einer Mobilfunksendeanlage; Mangel; Mietminderung; Elektrosmog; Herzschrittmacher
    Teaser: ...Der VIII. Senat des BGH bestätigt die...
    BGH
    15.03.2006
  3. VIII ZR 285/12 - Schönheitsreparaturen; Quotenabgeltungsklausel; Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts; verbindliche Fachhandwerkerklausel unwirksam; kundenfeindlichste Auslegung; Individualprozess; Verbandsprozess
    Leitsatz: ...vom 6. Oktober 2004 - VIII ZR 215/03, GE 2004...
    BGH
    29.05.2013
  4. VIII ZR 337/11 - Vertragsannahmeklausel in Stromlieferungsverträgen; Sachschäden; Vermögensschäden; Vertragsangebot
    Leitsatz: a) In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Energieversorgungsunternehmen in Stromversorgungsverträgen mit Endverbrauchern verwendet, ist eine die Annahme eines Vertragsangebots des Kunden regelnde Klausel nicht nach § 308 Nr. 1 BGB unwirksam, wenn sie sich hinsichtlich der Annahmefrist auf eine Wiedergabe des Regelungsgehalts des § 147 Abs. 2 BGB beschränkt. b) In solchen Verträgen hält die Klausel „Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften [das Energieversorgungsunternehmen] und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden ..." der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB stand.
    BGH
    18.07.2012
  5. VIII ZR 66/09 - Fernwärmeversorgungslieferungsverträge, Preisanpassungsklausel, Transparenzanforderungen, Berücksichtigung der Kostenentwicklung beim Erdgasbezug
    Leitsatz: Eine von einem Versorgungsunternehmen in Fernwärmelieferungsverträgen verwendete Preisanpassungsklausel ist mit den Transparenzanforderungen des § 24 Abs. 4 Satz 2 AVBFernwärmeV (Abs. 3 Satz 2 aF) nicht zu vereinbaren und daher unwirksam, wenn für die Berücksichtigung der Kostenentwicklung beim Erdgasbezug des Versorgungsunternehmens auf einen variablen Preisänderungsfaktor abgestellt wird, dessen Berechnungsweise für den Kunden nicht erkennbar ist.
    BGH
    06.04.2011
  6. VIII ZR 360/14 - Wirksame Preisanpassungsklausel in Stromlieferungsvertrag
    Urteil: ...VIII. Zivilsenat hat entschieden, dass die...
    BGH
    25.11.2015
  7. VIII ZR 184/23 - Aufrechnung von Schadensersatzansprüchen in verjährter Zeit mit Barkaution
    Leitsatz: Eine von den Parteien im Wohnraummietvertrag getroffene Barkautionsabrede ist typischerweise dahingehend auszulegen, dass die Möglichkeit des Vermieters, sich nach Beendigung des Mietverhältnisses im Rahmen der Kautionsabrechnung hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung der Mietsache gemäß §§ 535, 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2, § 823 Abs. 1 BGB durch Aufrechnung befriedigen zu können, nicht an einer fehlenden Ausübung der ihm nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zustehenden Ersetzungsbefugnis in unverjährter Zeit scheitern soll.
    BGH
    10.07.2024
  8. VIII ZR 95/18 - Als Grundversorger agierendes Energieversorgungsunternehmen trägt Ermittlungskostenaufwand für Schadensersatzansprüche selbst
    Leitsatz: .... September 2016 - VIII ZR 239/15, RdE 2017, 297 Rn...
    BGH
    26.06.2019
  9. VIII ZR 14/12 - Laufzeitvereinbarung im Stromlieferungsvertrag; Lieferbeginn; Auftragsbestätigung; Annahme
    Leitsatz: In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Energieversorgungsunternehmen in Stromversorgungsverträgen mit Endverbrauchern verwendet, verstößt die Klausel „Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von einem Jahr. Die Erstlaufzeit beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn." nicht gegen § 309 Nr. 9 Buchst. a BGB.
    BGH
    12.12.2012
  10. VIII ZR 327/11 - Keine Kündigungsbeschränkung nach Kostenmieterhöhung bei preisgebundenem Wohnraum; Kündigung wg. nicht gezahlter Erhöhungsbeträge
    Urteil: ...Der VIII. Senat des BGH entschied, dass...
    BGH
    09.05.2012