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Urteil Beweiswürdigung der Zeugenaussage der minderjährigen Tochter für Eigenbedarfskündigung
Schlagworte
Beweiswürdigung der Zeugenaussage der minderjährigen Tochter für Eigenbedarfskündigung
Leitsatz
Wird nach einer Kündigung wegen Eigenbedarfs für die minderjährige Tochter diese als Zeugin vernommen, kann die Würdigung der Aussage auch nach dem persönlichen Eindruck durch das Gericht ergeben, dass ein ernsthafter und endgültiger Wunsch, einen neuen Lebensmittelpunkt zu begründen, nicht besteht, so dass die Räumungsklage abzuweisen ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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