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Urteil Widerruf einer langjährig gestatteten Untervermietung


Schlagworte

Widerruf einer langjährig gestatteten Untervermietung

Leitsatz

Die Fortsetzung der auf eine umfassende mietvertragliche Gestattung des Vermieters gestützten - und langjährigen - Gebrauchsüberlassung an Dritte berührt nach dem Widerruf der Gestattung die Rechte des Vermieters grundsätzlich nur dann in einem für die Kündigung des Mietverhältnisses hinreichend erheblichen Maße, wenn der Mieter nicht nur die Gebrauchsüberlassung fortgesetzt, sondern gleichzeitig auch einem von dem Vermieter nach Widerruf der Gestattung erwirkten gerichtlichen Titel auf Unterlassung der weiteren Gebrauchsüberlassung zuwider gehandelt hat.

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