15 C 16/20 - Untervermietung und Änderung der Lebensumstände
Leitsatz:
Das berechtigte Interesse des Mieters an der Erteilung einer
Untervermietungserlaubnis setzt voraus, dass es erst nach Abschluss des
Mietvertrages entstanden sein muss.
(Leitsatz der Redaktion)