65 S 4/17 - Schadensersatzanspruch des von Hartz IV lebenden Mieters nach unberechtigter Vollstreckung
Leitsatz: 1. Wartet der Vermieter die Rechtskraft eines nur vorläufig vollstreckbaren Räumungsurteils nicht ab, trägt er vollständig die Gefahr einer unberechtigten Vollstreckung; auf die Richtigkeit des aufhebenden oder abändernden Urteils kommt es nicht an.2. Ein Schadensersatzanspruch des Mieters aus unberechtigter Räumungsvollstreckung scheidet nicht von vornherein deshalb aus, weil die Miete für die neue Wohnung - wie für die vorherige - vom JobCenter gezahlt wird.(Leitsätze der Redaktion)